KI und Gesellschaft

Zweiter Teil, Kapitel V, § 3

§ 3. Modellbegriff, technische Ethik, Tabu

Runde 1: kommentierte Arbeitsgliederung, Religions- und Sinnsoziologie-Batch

Einordnung im Werk

Das fünfte Kapitel des Zweiten Teils behandelt die Religions- und Sinnsoziologie der KI. Es versteht technische Heilsvorstellungen, Expert:innenautorität, Tabus, Prophetie, Gemeinde, Algorithmtheodizee und Lebensführung nicht als Beweis dafür, dass KI Religion sei, sondern als Analyse sozialer Sinnbildung unter technischen Bedingungen.

Gliederungspunkte

  • Modell als Erkenntnisform, Produkt, Autorität und Grenze
  • technische Ethik zwischen Regel, Tugend, Governance und Reputation
  • Tabus um Daten, Modellgewichte, Sicherheit, Missbrauch und Kritik
  • Sakralisierung von Offenheit, Sicherheit, Fortschritt oder Verantwortung
  • Grenze zwischen notwendigem Schutz und immunisierender Unantastbarkeit

Kommentierte Ausarbeitung

§ 3 ordnet den Modellbegriff als sinnsoziologischen Knoten. Ein Modell ist nicht nur mathematische Struktur, Softwareprodukt oder statistische Annäherung. In der gesellschaftlichen Verwendung wird es zugleich zum Gegenstand von Vertrauen, Kritik, Verbot, Hoffnung, moralischer Selbstbeschreibung und institutioneller Verantwortung.

Technische Ethik erscheint in diesem Abschnitt nicht als bloße Wertebroschüre, sondern als Ordnung von Erlaubnis, Verbot, Sorgfalt, Rechtfertigung, Reputation und Selbstbindung. Sie kann kritische Prüfpraxis ermöglichen, aber auch zur Fassade werden, wenn sie Risiken rhetorisch beruhigt, ohne Macht, Datenzugang, Betroffenenrechte und Verantwortlichkeit zu verändern. Tabu bezeichnet dabei jene Grenzen des Sagbaren, Prüfbaren oder Antastbaren, die nicht nur rechtlich, sondern kulturell und organisatorisch stabilisiert werden.

Der Paragraph soll für spätere Runden offenhalten, dass Tabus ambivalent sind. Manche schützen vor Missbrauch, Entwürdigung, Diskriminierung oder gefährlicher Offenlegung. Andere immunisieren Modelle, Unternehmen, Staaten oder Expert:innen gegen Kritik. Entscheidend ist daher die Frage, wer ein Tabu setzt, wem es Schutz bietet, wem es Prüfung erschwert und welche Beschwerdewege bestehen.

Anschluss im Werk