Zweiter Teil, Kapitel III, § 3
§ 3. Intimität, Sexualität und KI-vermittelte Beziehung
Runde 1: kommentierte Arbeitsgliederung, Gemeinschafts- und Haushalts-Batch
Einordnung im Werk
Das dritte Kapitel des Zweiten Teils führt die Datenwirtschaft in die Analyse von Gemeinschaftsformen des Alltags. Es fragt, wie Haushalt, Nähe, Nachbarschaft, Familie, Intimität und Sorge unter KI-Bedingungen geordnet, unterstützt, überwacht, entlastet oder aufgelöst werden.
Gliederungspunkte
- KI-vermittelte Beziehung als Grenzfall sozialer Beziehung
- Intimität, Begehren, Anerkennung, Einsamkeit und Plattformdesign
- Dating, Companion-Systeme, synthetische Bilder und sexualisierte Kommunikation
- Schutz, Zustimmung, Verletzbarkeit, Abhängigkeit und Ausbeutung
- Übergang zu Familie, Verwandtschaft und Regelung
Kommentierte Ausarbeitung
§ 3 behandelt Intimität, Sexualität und KI-vermittelte Beziehung als besonders dichte Grenzfälle algorithmischer Sozialität. Datingplattformen, Empfehlungssysteme, Companion-Chatbots, synthetische Bilder, personalisierte Kommunikation, sexuelle Inhalte und emotionale Assistenz greifen in Situationen ein, in denen Anerkennung, Begehren, Vertrauen, Scham, Einsamkeit, Verletzbarkeit und Macht eng miteinander verbunden sind. Der Paragraph vermeidet dabei eine Abwertung der Nutzer:innenerfahrung: Auch technisch vermittelte oder asymmetrische Beziehungen können subjektiv bedeutsam sein, ohne deshalb schon wechselseitige soziale Beziehung im vollen Sinn zu werden.
Soziologisch entscheidend ist die Zurechnung. Wer antwortet, verführt, empfiehlt, blockiert, bewertet, simuliert Nähe oder stellt Sichtbarkeit her? Bei menschlichen Beziehungen über Plattformen wirken Profile, Scores, Filter, Moderation und Vorschläge als stille Dritte. Bei Beziehungen zu KI-Systemen entsteht eine Als-ob-Sozialität, in der Nutzer:innen Sinn, Aufmerksamkeit und emotionale Resonanz erfahren können, während Betreiber:innen, Modelle, Trainingsdaten und Designentscheidungen im Hintergrund die Form dieser Resonanz prägen.
Sexualität macht die Machtfragen besonders scharf. Zustimmung, Bildrechte, Deepfakes, Ausbeutung, Minderjährigenschutz, Stalking, Erpressung, Diskriminierung, sexuelle Arbeit und Plattformmoderation sind nicht bloß Randprobleme, sondern zeigen, dass intime KI-Ordnungen rechtliche, wirtschaftliche und gemeinschaftliche Ordnungen zugleich berühren. § 3 bereitet daher § 4 vor: Verwandtschaft und Familie erscheinen nicht als natürliche Restbestände jenseits der Technik, sondern als Ordnungen, in denen Beziehung, Sorge, Schutz und Regelung algorithmisch mitgeformt werden.