KI und Gesellschaft

Erster Teil, Kapitel II, § 12

§ 12. Naturalrechnung und nicht-metrische Wertformen

Runde 1: kommentierte Arbeitsgliederung, zweiter Kapitel-II-Batch

Einordnung im Werk

Kapitel II überführt die in Kapitel I gewonnenen Grundbegriffe in eine Wirtschaftssoziologie der KI. Dieser Paragraph gehört zum zweiten Aufbaugang des Kapitels: Er führt vom Besitz elementarer Daten-, Rechen- und Modellmittel zu Folgen, Marktbedingungen, Rationalitätsformen, Erwerbsweisen und nicht-metrischen Wertformen.

Gliederungspunkte

  • Erfahrungswissen
  • Care-Leistung
  • Vertrauen
  • Kontextsensibilität
  • tacit knowledge
  • Nicht-rechenhafte Leistungen

Kommentierte Ausarbeitung

Naturalrechnung bezeichnet hier die Orientierung an Leistungen, Gütern und Folgen, die nicht unmittelbar in Preis, Score oder Modellmetrik aufgehen. Erfahrungswissen, Care-Leistung, Vertrauen, Kontextsensibilität, stillschweigendes Wissen und nicht-rechenhafte Leistungen sind wirtschaftlich bedeutsam, gerade weil sie oft nicht vollständig formalisiert werden können. Wer eine Pflegehandlung, eine Beratung, eine Moderation, eine pädagogische Einschätzung oder eine organisatorische Vertrauensbeziehung nur nach messbaren Outputs bewertet, verliert leicht dasjenige aus dem Blick, was diese Leistung sozial trägt. Der Begriff zielt daher nicht auf Technikfeindschaft, sondern auf die Grenzen einer Wirtschaft, die nur zählt, was sich modellieren lässt.

Der Paragraph schließt den zweiten Kapitel-II-Batch, indem er der Modellrechnung aus § 11 eine Gegenperspektive zur Seite stellt. Nicht-metrische Wertformen sind nicht irrational; sie folgen anderen Rationalitätsformen, die auf Erfahrung, Verantwortung, Beziehung, Kontext und Urteil beruhen. Für das Kompendium ist diese Unterscheidung wichtig, weil spätere Abschnitte zu Arbeit, Beruf, Appropriation und Datenpolitik sonst zu leicht in einer reinen Effizienzsprache aufgehen würden. § 12 hält offen, wie KI solche Leistungen unterstützen kann, ohne sie vollständig zu ersetzen oder unsichtbar zu machen. Damit führt der Weg zu § 13, der die Bedingungen formaler Rationalität der Modellrechnung genauer bestimmen muss.

Anschluss im Werk