Kapitel I, Anschluss an § 1
§ 2. Bestimmungsgründe algorithmisch mitgeformten sozialen Handelns
Runde 4: Typologie stimmigkeitsgeprüft und stärker an Sinn, Praxis und Ordnung angeschlossen

Algorithmisch mitgeformtes Handeln bleibt soziales Handeln, weil es an Erwartungen anderer und an institutionalisierte Folgen geknüpft ist. Die klassischen Bestimmungsgründe werden jedoch in eine Umgebung verschoben, in der Prognosen, Rankings, Metriken und Sichtbarkeitschancen als Orientierungszeichen auftreten. Zweckrational handelt, wer algorithmische Vorschläge als Mittel zur Effizienz, Reichweite oder Risikoreduktion verwendet; wertrational handelt, wer KI-Nutzung an Würde, Fairness, Wahrheit oder professionellen Normen misst. [weber1978] [gillespie2014]
Affektuelles Handeln wird in KI-vermittelten Öffentlichkeiten besonders wirksam, weil Empfehlungssysteme Aufmerksamkeit nicht nur abbilden, sondern sortieren, verstärken und zurückspielen. Traditionales Handeln zeigt sich dort, wo automatisierte Routinen selbstverständlich werden: Man prüft den Score, übernimmt den Vorschlag, fragt zuerst das System, weil dies im Arbeits- oder Alltagsablauf bereits erwartbar geworden ist. So wird aus einzelner Nutzung eine stabile Praxisform, die § 4 genauer bestimmt. [gillespie2014] [justlatzer2017]
Prompt, Klick, Score und Empfehlung sind deshalb keine bloßen Bedienhandlungen. Sie sind Orientierungszeichen, an denen sich Akteur:innen über Wahrscheinlichkeiten, Sichtbarkeit, Anerkennung und Sanktionen verständigen. Der Prompt ist eine Bitte, ein Befehl, eine Suchhandlung und eine Formatierungserwartung zugleich; der Klick ist Rückmeldung; der Score ist verdichtete Zuschreibung; die Empfehlung ist ein Vorschlag mit institutionellem Gewicht. [kitchin2017] [beer2017]
Die soziologische Aufgabe besteht darin, diese Zeichen nicht psychologisch zu verengen. Automation bias und algorithmische Autoritätsgläubigkeit sind relevant, aber sie erklären nicht allein, warum algorithmische Vorschläge befolgt werden. Entscheidend ist, ob Organisationen, Märkte, Plattformen oder Behörden die Folgen so strukturieren, dass Abweichung kostspielig, unsichtbar oder rechtfertigungsbedürftig wird. Damit bereitet § 2 die Ordnungsfrage vor, ohne den Sinnbegriff aus § 1 aufzugeben. [beer2017] [anannycrawford2018]