KI und Gesellschaft

Erster Teil, Kapitel II, § 32

§ 32. Die Datenverfassung moderner Staaten und Plattformen

Runde 1: kommentierte Arbeitsgliederung, sechster Kapitel-II-Batch

Einordnung im Werk

Kapitel II überführt die Grundbegriffe algorithmisch vermittelten Handelns in eine Wirtschaftssoziologie der KI. Dieser sechste Aufbaugang führt von der formal rationalen Modellrechnung in die Datenordnung selbst: kapitalistische KI-Orientierung, Datenverfassung, Sperrdaten, synthetische Daten, Datengeltung und Datenpolitik werden als zusammenhängende Voraussetzungen algorithmischen Wirtschaftens sichtbar.

Gliederungspunkte

  • Register und Identifikationsordnungen
  • Plattformprofile und Nutzungsgraphen
  • Datenzugang, Datenpflicht und Datenentzug
  • öffentliche und private Datenhoheit
  • Interoperabilität und Schnittstellenmacht
  • Widerspruch, Einsicht und Löschung

Kommentierte Ausarbeitung

§ 32 führt den Begriff der Datenverfassung ein. Gemeint ist nicht nur Datenschutzrecht, sondern die Gesamtheit der Regeln, Infrastrukturen und Gewohnheiten, durch die Staaten und Plattformen Daten erzeugen, ordnen, verbinden, sperren, freigeben und auswerten.

Moderne Staaten arbeiten mit Registern, Identifikationsnummern, Verwaltungsakten, Statistik und zunehmend mit integrierten digitalen Verfahren. Plattformen arbeiten mit Profilen, Nutzungsgraphen, Gerätekennungen, Empfehlungssystemen, Zahlungsdaten und Verhaltensspuren. Beide Formen unterscheiden sich nach Legitimation, Zwangsmitteln und öffentlicher Rechenschaft, ähneln sich aber darin, dass sie soziale Personen in verwaltbare Datenlagen übersetzen.

Die soziologische Pointe liegt in der Frage, wer Datenzugang erhält, wer Daten liefern muss, wer Daten entziehen kann und wer Widerspruch, Einsicht oder Löschung tatsächlich durchsetzt. Datenverfassung ist damit eine Machtordnung der Sichtbarkeit und Anschlussfähigkeit. Sie bereitet § 33 vor, denn jede Datenverfassung kennt nicht nur offene und nutzbare Daten, sondern auch Sperrdaten: Bestände, deren Zugang aus rechtlichen, ökonomischen, sicherheitlichen oder moralischen Gründen begrenzt wird.

Anschluss im Werk