KI und Gesellschaft

Erster Teil, Kapitel III, § 22

§ 22. Repräsentation durch Interessenvertreter:innen

Runde 1: kommentierte Arbeitsgliederung, fünfter Kapitel-III-Batch

Einordnung im Werk

Kapitel III entwickelt die Herrschaftssoziologie algorithmischer Ordnungen. Nach den Herrschaftstypen und den Kontrollarchitekturen von Demokratisierung, Commons und Gewaltenteilung fragt dieser Batch nach politischen Organisationsformen: Parteien, Verbandsverwaltung, Honoratiorenverwaltung, Repräsentation und Interessenvertretung.

Gliederungspunkte

  • Gewerkschaften, Berufsverbände und Verbraucher:innenorganisationen
  • Daten-, Modell- und Plattforminteressen
  • Lobbyismus, Public Interest Tech und Betroffenenvertretung
  • kollektive Beschwerde- und Auditfähigkeit
  • Übergang zu Datenlage, Klasse und Stand

Kommentierte Ausarbeitung

§ 22 schließt den Block, indem er Interessenvertretung als Form algorithmischer Repräsentation bestimmt. Interessenvertreter:innen sprechen nicht nur für Löhne, Preise, Berufsrechte oder Verbraucher:innenschutz, sondern zunehmend für Datenzugang, Modelltransparenz, Plattformregeln, Arbeitsbewertung, Überwachungsschutz, Haftung, Audit und kollektive Beschwerdefähigkeit. Algorithmische Herrschaft erzeugt damit neue Gegenstände verbandlicher Politik.

Gewerkschaften, Berufsverbände, Verbraucher:innenorganisationen, Datenschutzvereine, Behindertenverbände, Mieter:inneninitiativen, migrantische Organisationen, Public-Interest-Tech-Gruppen und digitale Bürgerrechtsakteur:innen können Fehlerwissen bündeln und Verhandlungsmacht herstellen. Sie machen sichtbar, daß viele Schäden nicht individuell lösbar sind: falsche Scores, automatisierte Ablehnung, diskriminierende Sichtbarkeit, algorithmisches Management oder intransparente Plattformregeln betreffen Gruppenlagen.

Zugleich bleibt Interessenvertretung selbst umkämpft. Lobbyorganisationen der KI-Wirtschaft, Beratungsfirmen, Zertifizierungsanbieter und Plattformverbände vertreten ebenfalls Interessen und können die Sprache von Sicherheit, Innovation oder Verantwortung besetzen. Der Paragraph führt deshalb zum nächsten Kapitel über Datenlage, Klasse und Stand: Wer repräsentiert werden kann, hängt davon ab, welche sozialen Lagen als Daten, Schäden, Berufe, Besitzchancen und Statusgruppen überhaupt erkennbar werden.

Anschluss im Werk