Erster Teil, Kapitel III, § 22
§ 22. Repräsentation durch Interessenvertreter:innen
Runde 1: kommentierte Arbeitsgliederung, fünfter Kapitel-III-Batch
Einordnung im Werk
Kapitel III entwickelt die Herrschaftssoziologie algorithmischer Ordnungen. Nach den Herrschaftstypen und den Kontrollarchitekturen von Demokratisierung, Commons und Gewaltenteilung fragt dieser Batch nach politischen Organisationsformen: Parteien, Verbandsverwaltung, Honoratiorenverwaltung, Repräsentation und Interessenvertretung.
Gliederungspunkte
- Gewerkschaften, Berufsverbände und Verbraucher:innenorganisationen
- Daten-, Modell- und Plattforminteressen
- Lobbyismus, Public Interest Tech und Betroffenenvertretung
- kollektive Beschwerde- und Auditfähigkeit
- Übergang zu Datenlage, Klasse und Stand
Kommentierte Ausarbeitung
§ 22 schließt den Block, indem er Interessenvertretung als Form algorithmischer Repräsentation bestimmt. Interessenvertreter:innen sprechen nicht nur für Löhne, Preise, Berufsrechte oder Verbraucher:innenschutz, sondern zunehmend für Datenzugang, Modelltransparenz, Plattformregeln, Arbeitsbewertung, Überwachungsschutz, Haftung, Audit und kollektive Beschwerdefähigkeit. Algorithmische Herrschaft erzeugt damit neue Gegenstände verbandlicher Politik.
Gewerkschaften, Berufsverbände, Verbraucher:innenorganisationen, Datenschutzvereine, Behindertenverbände, Mieter:inneninitiativen, migrantische Organisationen, Public-Interest-Tech-Gruppen und digitale Bürgerrechtsakteur:innen können Fehlerwissen bündeln und Verhandlungsmacht herstellen. Sie machen sichtbar, daß viele Schäden nicht individuell lösbar sind: falsche Scores, automatisierte Ablehnung, diskriminierende Sichtbarkeit, algorithmisches Management oder intransparente Plattformregeln betreffen Gruppenlagen.
Zugleich bleibt Interessenvertretung selbst umkämpft. Lobbyorganisationen der KI-Wirtschaft, Beratungsfirmen, Zertifizierungsanbieter und Plattformverbände vertreten ebenfalls Interessen und können die Sprache von Sicherheit, Innovation oder Verantwortung besetzen. Der Paragraph führt deshalb zum nächsten Kapitel über Datenlage, Klasse und Stand: Wer repräsentiert werden kann, hängt davon ab, welche sozialen Lagen als Daten, Schäden, Berufe, Besitzchancen und Statusgruppen überhaupt erkennbar werden.