Erster Teil, Kapitel II, § 31
§ 31. Typische Richtungen kapitalistischer KI-Orientierung
Runde 1: kommentierte Arbeitsgliederung, sechster Kapitel-II-Batch
Einordnung im Werk
Kapitel II überführt die Grundbegriffe algorithmisch vermittelten Handelns in eine Wirtschaftssoziologie der KI. Dieser sechste Aufbaugang führt von der formal rationalen Modellrechnung in die Datenordnung selbst: kapitalistische KI-Orientierung, Datenverfassung, Sperrdaten, synthetische Daten, Datengeltung und Datenpolitik werden als zusammenhängende Voraussetzungen algorithmischen Wirtschaftens sichtbar.
Gliederungspunkte
- Automatisierung als Erwerbsrichtung
- Datenextraktion und Datenveredelung
- Personalisierung und Verhaltensprognose
- Risikokontrolle und Versicherung
- Infrastrukturbindung und Plattformmacht
- Aufmerksamkeits- und Vertrauensverwertung
Kommentierte Ausarbeitung
§ 31 nimmt den Übergang aus § 30 auf und fragt, in welche typischen Richtungen kapitalistische KI-Orientierung drängt, sobald Modellrechnung als Erwerbschance behandelt wird. Automatisierung erscheint dann nicht nur als technische Entlastung, sondern als Mittel der Kostenverschiebung, Beschleunigung und Neuordnung von Arbeit.
Datenextraktion und Datenveredelung bilden eine zweite Richtung: Verhalten, Sprache, Bilder, Bewegungen, Bewertungen und Organisationsspuren werden nicht bloß gesammelt, sondern in anschlussfähige Modell- und Marktchancen übersetzt. Personalisierung und Verhaltensprognose verwandeln Nutzer:innen in adressierbare Fälle, deren wahrscheinliche nächste Handlung wirtschaftlich bearbeitet werden kann.
Risikokontrolle, Versicherung und Compliance bilden eine weitere Richtung, weil KI Unsicherheit rechenbar machen soll, ohne sie dadurch material aufzuheben. Infrastrukturbindung und Plattformmacht schließlich zeigen, dass kapitalistische KI-Orientierung nicht erst im Verkauf einzelner Leistungen beginnt, sondern schon in Cloud-Abhängigkeit, API-Zugang, Modellökosystemen, Aufmerksamkeit und Vertrauen. Der Abschnitt bereitet § 32 vor, weil diese Richtungen eine Datenverfassung benötigen, in der Staaten und Plattformen festlegen, was überhaupt als verwertbarer Datenbestand gelten kann.